AUSBILDUNGSRICHTLINIEN
für Psychoanalytische Psychotherapie
von Erwachsenen
1. Grundausbildung
Abgeschlossenes Studium der Medizin oder Psychologie; andere Studienrichtungen
entsprechend der gesetzlichen Verordnungen.
2. Selbsterfahrung
Gesamthaft mindestens 450 Sitzungen à 45 Min, (3 Sitzungen wöchentlich)
in der Regel beim gleichen Psychoanalytiker, der gleichen Psychoanalytikerin.
3. Supervision
Supervision von mindestens 4 abgeschlossenen Therapien; zwei kurze Therapien
(unter 30 Stunden) und zwei länger als 100 Stunden. Im Falle einer
mindestens 3 Jahre dauernden Ausbildung auf Psychotherapiestationen, die
nach einem psychoanalytischen Konzept geleitet werden, kann eine Langzeittherapie
durch eine Kurztherapie ersetzt werden. Im Laufe der Ausbildung sollte
der Supervisor, die Supervisorin einmal gewechselt werden. Es werden minimal
300 Supervisionssitzungen verlangt, 200 davon als Einzelsitzungen; 100
Sitzungen können in Kleingruppen (nicht mehr als 4 Teilnehmer; 90
Min. Dauer) abgehalten werden.
4. Theorie und Technik
Besuch von theoretischen und technischen Seminarien zur psychoanalytischen
Psychotherapie und deren Anwendung; mindestens 400 Stunden.
5. Praktikum
Psychotherapeuten, die sich nicht über eine Facharztausbildung (Psychiatrie
und Psychotherapie FMH) ausweisen können, müssen mindestens
während eines Jahres (gemäss den gesetzlichen Bestimmungen)
unter Anleitung eines ausgebildeten Psychotherapeuten - oder unter kontinuierlicher
externer Supervision bei einem von der EFPP anerkannten Supervisor, Supervisorin
- in einer psychiatrischen Institution praktisch therapeutisch tätig
gewesen sein. Diese praktische Tätigkeit soll Gelegenheit bieten,
Berufserfahrung mit Patienten mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen
zu gewinnen.
Die Ausbildung dauert in der Regel nach der Grundausbildung 6 Jahre.
Anlässlich der Jahresversammlung vom 17.05.1997 angenommene Ausbildungsrichtlinien.
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